Verwaltung
& Finanzen
Standesamt

Unser Standesamt nimmt alle Aufgaben auf dem Gebiet des Personenstandswesens wahr. Dies umfasst unter anderem folgende Aufgabenbereiche:

  • Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen
  • Anmeldung der Eheschließung und Eheschließungen einschließlich deren Beurkundung
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche im Ausland
  • Kirchenaustritte
  • Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Namenserteilungen und -änderungen
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens

Samstagstrauungen

Die Trauungen werden grundsätzlich während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses durchgeführt.  Unser Standesamt bietet aber auch Eheschließungen an Samstagen an. Nach individueller Absprache und nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist die standesamtliche Trauung an Samstagen möglich.

Für weitere Fragen und Terminvormerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Trauzimmer

Trauungen können im Trauzimmer im neu renovierten Rathaus  oder in unserem Bürgerzentrum stattfinden.  

Standesbeamter Sebastian Duffner traut im Trauzimmer der Gemeinde Mönchweiler im Bürgerzentrum das Brautpaar Jasmin Wehrstein und Martin Bülow. Bild: Tobias Haas

Trauzimmer im neu renovierten Rathaus

 

Anmeldung der Eheschließung


Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin beim Standesamt des Wohnortes eines Eheschließenden angemeldet werden. Um sich Ihren Wunschtermin zu sichern, ist es ratsam diese Frist auszunutzen. Natürlich können Sie sich aber auch kurzfristiger anmelden, sofern alle notwendigen Papiere vorgelegt werden können.


Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird von beiden Verlobten benötigt:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (falls einer der Eheschließenden keinen Wohnsitz in Mönchweiler hat)
• bei Eheschließenden, die bereits ein oder mehrere Kinder haben werden zusätzlich die Geburtsurkunden benötigt


Wenn ein Eheschließender oder beide Eheschließenden schon verheiratet waren zusätzlich:
• eine Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (ausgestellt vom Standesamt der Eheschließung) oder
• ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister oder
• eine Sterbeurkunde des letzten Ehegatten

Darüber hinaus können noch weitere Unterlagen bzw. Prüfungen erforderlich sein. Da die Voraussetzungen im Bezug auf eine Auslandsbeteiligung sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, das Standesamt im Vorfeld zu kontaktieren.

Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Urkunden sind im Original vorzulegen und dürfen bei Vorlage nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ausländische Urkunden müssen – soweit es sich nicht um internationale Urkunden handelt – von einem in Deutschland anerkannten Dolmetscher übersetzt sein.

 

Eheschließung außerhalb von Mönchweiler


Soll die Eheschließung bei einem anderen Standesamt stattfinden, empfiehlt es sich, vor der Anmeldung der Eheschließung das Standesamt des Eheschließungsortes zu kontaktieren und abzustimmen, ob eine Eheschließung an Ihrem Wunschtermin möglich ist. Die Anmeldung der Eheschließung hat in diesem
Fall beim Standesamt des Wohnsitzes einer der beiden Eheschließenden zu erfolgen. Die Anmeldeunterlagen werden nach der Prüfung der Ehevoraussetzungen an das Standesamt der Eheschließung weitergeleitet.