Bildung
& Erziehung
Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Mönchweiler arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.moenchweiler.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Mai 2023. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist nicht vollumfänglich ohne Maus bedienbar.
  • Nicht alle Dokumente sind PDF/UA-konform
  • teilweise keine Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • teilweise leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • teilweise keine HTML-Strukturelemente für Überschriften
  • teilweise Beschriftung von Formularelementen nicht programmatisch ermittelbar
  • teilweise keine Beschriftung von Formularelementen vorhanden
  • teilweise keine sinnvolle Reihenfolge (9.1.3.2)
  • teilweise nicht ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck nicht durchgängig
  • teilweise Text nicht auf 200% vergrößerbar
  • Textabstände nicht anpassbar
  • teilweise eingeblendete Inhalte nicht bedienbar
  • Navigationsbereiche nicht überspringbar (9.2.4.1)
  • teilweise keine schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
  • teilweise keine aussagekräftigen Linktexte
  • aktuelle Position des Fokus nicht deutlich
  • korrekte Syntax fehlt (9.4.1.1)
  • Name, Rolle, Wert nicht durchgängig verfügbar

Wir arbeiten an den notwendigen Schritten, die Informationen unserer Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • Es sind keine Inhalte in Leichter Sprache vorhanden
  • teilweise nicht vorhandene Untertitel bei Videos
  • teilweise nicht ohne Farben nutzbar
  • Benutzerdefinierte Einstellungen nicht möglich

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 08.05.2023 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Gemeinde Mönchweiler
Sebastian Duffner
duffner@moenchweiler.de
07721/9480-14

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Mönchweiler nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.