Infrastruktur
& Mobilität
Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Die Gemeinde Mönchweiler hat am 25.02.2021 die Aufstellung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 28.10.2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mönchweiler hat am 10.03.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Bereiche der Ortsdurchfahrt L 181 Hindenburgstr./Königsfelder Str. (ca. 1.200 m)
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der L 181 OD Mönchweiler
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Bereich B 33 entlang der Bebauung Mönchweiler (ca. 1.200 m)
  • Festsetzung einer Lärmschutzwand (2m Höhe) aus Lärmschutzgründen für den Bereich B 33 entlang Bebauung Mönchweiler (ca. 1.200 m)
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der B 33 Bebauung Schoren
  • Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
  • Unterstützung der Eigentümer:innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
  • Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und auf dieser Seite unter Downloads einsehbar.

Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.


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