Infrastruktur
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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Mönchweiler Stufe 3

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

Die Gemeinde Mönchweiler hat am 25.02.2021 die Aufstellung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 28.10.2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mönchweiler hat am 10.03.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Bereiche der Ortsdurchfahrt L 181 Hindenburgstr./Königsfelder Str. (ca. 1.200 m)
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der L 181 OD Mönchweiler
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für den Bereich B 33 entlang der Bebauung Mönchweiler (ca. 1.200 m)
  • Festsetzung einer Lärmschutzwand (2m Höhe) aus Lärmschutzgründen für den Bereich B 33 entlang Bebauung Mönchweiler (ca. 1.200 m)
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf entlang der B 33 Bebauung Schoren
  • Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)
  • Unterstützung der Eigentümer:innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern
  • Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und auf dieser Seite unter Downloads einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.

Lärmaktionsplan Lärmaktionsplan Anlagen

 

Lärmaktionsplan Mönchweiler Stufe 4

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Die Gemeinde Mönchweiler ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Auf Gemarkung Mönchweiler wurden die Bundesstraße 33 und Landesstraße 181 als Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 20. Februar 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mönchweiler hat am 26. Juni 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten und den Lärmaktionsplan beschlossen.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Mönchweile unter https://moenchweiler.de/ einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan Stufe 3 festgesetzten und noch nicht realisierten Maßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 4 Anlagen Fortschreibung Lärmaktionsplan Mönchweiler Stufe 4

 


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