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Bodenrichtwerte

Neue Bodenrichtwerte

 

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis“ hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind unter Downloads, im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) und unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen unter 07720 82-4554 oder per E-Mail (Gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de) zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.


Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.

 

Städtebauliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022: Link zur digitalen Karte: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Mönchweiler

 

Grundsteuerliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022: Link zum Portal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?app=boris_bw_gstb&commune=Mönchweiler 

 

Link zu allen Flurstücken im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis: https://lrasbk.maps.arcgis.com/apps/View/index.html?appid=9f16c695367945b49a98aee8a0eb027b 


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