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Wasserabschlag fällig
10. September 2025

Die 2. Wasserabschlagszahlung in 2025 wird am 15. September 2025 fällig. Den zu zahlenden Betrag können Sie Ihrem letzten Gebührenbescheid entnehmen. Bitte tätigen Sie Ihre Einzahlungen bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Kennzeichnen Sie Ihre Überweisungen immer mit dem Kassenzeichen (siehe Bescheid). Damit wird eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Berechnung der vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge, bitten wir um rechtzeitige Überweisung der fälligen Beträge. Sie können auch ganz sicher und einfach am Bankeinzugsverfahren teilnehmen. So stellen Sie ohne zusätzliche Kosten eine pünktliche Begleichung sicher. Vordrucke fordern Sie bei der Gemeindekasse, Telefon 07721 / 9480-33 an.

Gemeindekasse Mönchweiler