Unbekannte haben im Naturschutzgebiet Gifizenmoos Grüngut illegal abgelagert.
Das Ablagern von Grünfutter, Rasenschnitt, Heu oder sonstigem organischen Material im Naturschutzgebiet ist strengstens verboten.
Das Gifizenmoos ist ein besonders schützenswertes ökologisches Gebiet mit empfindlicher Flora und Fauna. Die Einbringung von Fremdmaterialien wie Grüngut stört das natürliche Gleichgewicht, fördert die Ausbreitung nicht heimischer Pflanzenarten und gefährdet seltene Tier- und Pflanzenarten.
Das Ablagern von Grüngut stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar und kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten Sie eindringlich, das Schutzgebiet zu respektieren und keine organischen Abfälle dort zu entsorgen.
Sollte Ihnen eine illegale Ablagerung auffallen, melden Sie dies bitte an das
Ordnungsamt Gemeinde Mönchweiler Tel. 07721/9480-0
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Erhalt dieses wertvollen Lebensraums.