Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind, per Post zugesandt.
Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise ausgefüllt ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.