Am 15. Februar 2024 werden die Grund- und Gewerbesteuer-Quartalszahlungen fällig.
Bitte tätigen Sie Ihre Einzahlungen bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Kennzeichnen Sie Ihre Überweisungen immer mit dem Kassenzeichen (siehe Bescheid). Damit wird eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet.
Zur Vermeidung von Mahnungen mit Berechnung der vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge, bitten wir um rechtzeitige Überweisung der fälligen Beträge. Sie können auch ganz sicher und einfach am Bankeinzugsverfahren teilnehmen. So stellen Sie ohne zusätzliche Kosten eine pünktliche Begleichung sicher. Vordrucke fordern Sie bei der Gemeindekasse, Telefon 07721 / 9480-33 an.
Gemeindekasse Mönchweiler