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Wegfall des Kinderreisepasses und Änderung der Reisepassgebühren zum 01.01.2024
13. Dezember 2023

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen oder diesen zu verlängern. Die bestehenden Dokumente behalten ihre Gültigkeit.
Alternativ kann ein Personalausweis (Gebühr: 22,80 €) oder ein Reisepass (Gebühr: 37,50 €) ausgestellt werden.

Die Gebühr des Reisepasses (über 24 Jahre) erhöht sich ab dem 01.01.2024 von 60,00 € auf 70,00 €.