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Füttern von Tauben und Krähen verboten
20. Juni 2023

In letzter Zeit gingen vermehrt Beschwerden bei der Gemeinde ein, dass Tauben, Krähen und andere Wildvögel auf Wiesen und Feldern gefüttert werden.

Tauben gelten als Überträger von Krankheiten und verschmutzen durch ihren Kot Gebäude, Denkmäler und Straßen. Die steigende Anzahl von Tauben stellt in vielen Städten und Gemeinden ein Problem dar.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Mönchweiler § 13 Taubenfütterungsverbot ist geregelt, dass Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün-, Sport- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden dürfen.

Ein Taubenfütterungsverbot ist geeignet, den Bestand an Tauben zu verringern und ihre Anzahl auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Hierdurch wird den  für die Bevölkerung bestehenden Gesundheitsgefahren und der Verunreinigung sowie Beschädigung von Bauwerken und Denkmälern durch Taubenkot entgegengewirkt.

Streuen Sie trotz eines Verbots Vogelfutter aus, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit was mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

In diesem Sinne bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, auf das Füttern von Tauben und andere Wildvögel auf öffentlichen Feldern und Wiesen zu verzichten.

Ihre Gemeindeverwaltung