Gemeindevollzugsdienst im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Mönchweiler hat für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit einen Gemeindevollzugsdienst eingerichtet. Der Gemeindevollzugsdienst hat zwei wesentliche Schutzgüter, welche die Aufgaben des Gemeindevollzugsdienst bestimmen.
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz
sowie
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeit
Der Gemeindevollzugsdienst, auch Ortspolizeibehörde genannt, hat weitreichende Befugnisse nach dem Polizeigesetz.
Wesentliche Aufgabenbereiche sind dabei:
- Jugendschutz
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung des öffentlichen Raumes
- Kontroll- und Ordnungstätigkeit im Gemeindegebiet
- Überwachung von Sondernutzungen
- Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung in unserem Gemeindegebiet
- Feldschutz
Die Gemeinde Mönchweiler hat zur Erfüllung dieser Aufgaben Herrn Dikman eingestellt. Herr Dikman bringt für diesen Bereich alle notwendigen Ausbildungen und Kenntnisse sowie eine mehrjährige Berufserfahrung mit. Der Gemeindevollzugsdienst ist dem Ordnungsamt zugewiesen. Die Gemeinde Mönchweiler und insbesondere Herr Fluck, Frau Müller und Herr Duffner freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.