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Rathausbesuche in der Alarmstufe
23. November 2021

 

Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe nach der Corona-Verordnung. Aufgrund des starken Infektionsgeschehens bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr ab

Donnerstag, den 25.11.2021

vorerst geschlossen.

Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, melden Sie sich bitte immer zuerst per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die jeweilige Sachbearbeiterin oder an den jeweiligen Sachbearbeiter um einen Termin zu vereinbaren. Für Präsenztermine gilt dann die 3 G-Regel, wobei für die nichtimmunisierten Personen ein Antigentest (nicht älter als 24 h) ausreicht. Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske sowie das Abstandsgebot Pflicht.

Erfahrungsgemäß können viele Angelegenheiten ohne persönliche Vorsprache geklärt werden.