Der Gemeinderat der Gemeinde Mönchweiler hat in öffentlicher Sitzung am 14.09.2017 den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften „Goethestraße – ehemaliger Kindergarten“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst.
Anlass der aktuellen Bebauungsplanaufstellung war die Schaffung von neuem Wohnraum, der in der Gemeinde Mönchweiler dringend benötigt wird. Im Innenbereich der Gemeinde Mönchweiler sind kaum noch freie Baugrundstücke vorhanden.
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