Wasseranschluss anmelden

Leistungsbeschreibung

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig.
Meistens ist das ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der zuständigen Stelle anmelden.
Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag beim Versorgungsunternehmen, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen.
Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Das Versorgungsunternehmen muss diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Dies gilt auch für vorübergehende Bezugsabsichten wie z.B. bei einem Abbruch oder bei Straßenfesten. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Zuständige Stelle

die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der Gemeinde oder dem örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen anmelden. Zuständig ist das örtliche Versorgungsunternehmen. Meistens ist das ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst.

Wenden Sie sich bei Neubauten rechtzeitig an das Versorgungsunternehmen. Tun Sie dies, bevor der Keller oder die Bodenplatte fertiggestellt ist.
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird in der Regel ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein.
Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel
Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen“ in der Lebenslage „Bauen und Modernisieren“.

Erforderliche Unterlagen

Lageplan
gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

Sonstiges
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

Kosten

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.
Es kann einen Pauschalbetrag festlegen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Satzung der Gemeinde

Ansprechpartner