Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) – Eintragung als Rückkehrer beantragen

Leistungsbeschreibung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung
in das Wählerverzeichnis stellen.

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie:

  • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sieaus der Gemeinde weggezogen waren oder
  • Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
  • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Zuständige Stelle

die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst
ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet. Ist eine Eintragung möglich, erhalten
Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise überden Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
    Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt.

Frist/Dauer
Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 und 3 Kommunalwahlordnung (Führung des Wählerverzeichnisses)

Ansprechpartner