Vorkaufsrecht der Gemeinde – Negativzeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.
Dies besteht beispielsweise bei:

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Voraussetzungen

Keine

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt.

 

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat.
Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Rechtsgrundlage

§§ 24 – 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)

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