Verpflichtungserklärung abgeben

Leistungsbeschreibung

Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall
und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • ausreichende Bonität: Die zuständige Stelle ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro

Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.

Zuständige Stelle

die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
  • bei Selbständigen:Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
  • Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
  • Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.

Frist/Dauer
keine

Kosten

je Verpflichtungserklärung: EUR 25,00

Rechtsgrundlage

§ 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Haftung für Lebensunterhalt)
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)