Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen – Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher
eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das normale Maß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen (z.B. im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen).
Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Zuständige Stelle
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
- wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen.
Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit:
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese teilt sie einschließlich der Auflagen und Bedingungen dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Teilnehmerlisten (wenn vorhanden)
- Streckenpläne
- Terminpläne
Kosten
je nach Umfang der Veranstaltung: EUR 10,20 – 23,01
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)