Schadensmeldung – Straßenschaden melden
Leistungsbeschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
- auf Autobahnen: das Regierungspräsidium
- auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
- auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer
- Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt
auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens.
Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten.
Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Rechtsgrundlage
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz – StrG)