Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Berufsunfähige Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu beantragen.
Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Vergleich zu gesunden Menschen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Dies bezieht sich sowohl auf Ihren bisherigen als auch auf einen anderen Ihnen zumutbaren Beruf. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird aus
allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworben haben.
Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, erhalten Sie zu den zurückgelegten Zeiten noch eine rentensteigernde Zurechnungszeit. Durch diese werden Sie
so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten.
Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Befristung der Rente
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie befristet gezahlt. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt
der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben. . Eine befristete Rente kann im Rahmen eines Weitergewährungsverfahrens
verlängert werden.
Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit von Anfang an unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente rechtzeitig gestellt haben
Voraussetzungen
Diese Rente können Personen erhalten, die:
- vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und
die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen (das heißt 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten).
Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z. B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer
Ausbildung eingetreten ist, kann ein Rentenanspruch unter „erleichterten Bedingungen“ bestehen. Wir empfehlen Ihnen sich ggf. bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Zuständige Stelle
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – Regionalzentrum Villingen-Schwenningen
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – Hauptsitz Karlsruhe
Verfahrensablauf
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie schriftlich oder online beantragen. Die Formulare liegen bei der zuständigen Stelle aus oder
Sie finden Sie im Internet. Sie können Ihren Antrag auch bei der zuständigen Stelle aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger. Erkennt er Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente auf das im Rentenantrag angegebene Konto. Sie erhalten die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats für den nächsten Monat.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Vordrucke gibt es bei jeder Postfiliale.
Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen wie beispielsweise Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte.
Frist/Dauer
Antragstellung für befristete Renten: bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Antragstellung für unbefristete Renten: bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Sonstiges
Zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informieren Sie sich vorder Arbeitsaufnahme über die Hinzuverdienstgrenzen.
Kosten
Rechtsgrundlage
§ 240 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit)