Personalausweis – Adresse ändern
Leistungsbeschreibung
Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen
oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der
Rückseite des Ausweises.
Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird:
- die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
- die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich nur
die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“.
Voraussetzungen
Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.
Zuständige Stelle
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
- bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde
Personalausweisbehörde ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren
Wohnort zuständig ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Wenden Sie sich an:
- die bisherige Personalausweisbehördebei Umzug innerhalb der Gemeinde und
bei Wegzug ins Ausland, - die neue Personalausweisbehördebei Umzug in eine andere Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
Abmeldung. Bei Umzug ins Ausland: Die Personalausweisbehörde soll die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ersetzen durch:
„keine Hauptwohnung in Deutschland“
Frist/Dauer
schnellst möglich
Sonstiges
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung. Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis
und wie Sie ihn beantragen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
§ 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
§ 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
§ 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
§ 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)