Landesprogramm STÄRKE – Informationen und Förderung erhalten

Leistungsbeschreibung

Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Auch mit größeren Kindern machen die wandelnden Lebensumstände es immer wieder erforderlich, den Alltag mit Kindern neu zu organisieren.

Angebote der Eltern- und Familienbildung können eine wichtige Anlaufstelle für Sie als Eltern sein. Durch den Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an solchen Angeboten unterstützt Sie das Landesprogramm STÄRKE bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder.

STÄRKE bietet:

  • Zusendung von Informationen zu Familienbildungsangeboten anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Euro für Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf zur Ermöglichung der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsangeboten für
    Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr,
  • kostenfreie, spezielle Elternbildungskurse in einem Wert von bis zu 500 Euro für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • finanzielle Unterstützung bestimmter Offener Treffs, die alle Familien kostenfrei besuchen und mitgestalten können sowie
    bis zu fünf Hausbesuche im Wert von bis zu 500 Euro auf Wunsch von Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind für

Zuschüsse zur Teilnahme an allgemeinen Angeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg,
  • der Familienbildungskurs wird vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes begonnen,
  • der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
    mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist
  • Ihre Familie benötigt finanzielle Unterstützung.

die Förderung für spezielle Eltern- und Familienbildungskurse

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssituation. Als solche zählen beispielsweise: Alleinerziehung,
  • frühe Elternschaft,
  • Gewalterfahrung,
  • Krankheit (dazu zählt auch Sucht) oder
    Behinderung eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsversorgung,
  • Migrationshintergrund,
  • Pflege- oder Adoptivfamilie,
  • schwierige finanzielle Verhältnisse sowie
    Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Zuständige Stelle

Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:

Das Einwohnermeldeamt.

Bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder
zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um die Zuschüsse zu erhalten und an den kostenfreien Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Rahmenvereinbarung STÄRKE 2014
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE 2014 (VwV STÄRKE 2014)