Kinderreisepass erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
Je nach Alter und Reiseziel sind das:
- Kinderreisepass
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“,
für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.
Kinderreisepass
Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.
Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.
Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder
Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.
Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden.
Reisepass
Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.
Personalausweis als Passersatz
Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und noch nicht 12 Jahre alt.
Zuständige Stelle
- die Passbehörde
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro), in der Sie gemeldet sind die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
für den Antrag innerhalb von Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes - ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm. Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung.
- Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
- Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlichschriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten - Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlichSorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt) - bei Vormundschaft: zusätzlichUrkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.
Frist/Dauer
keine
Sonstiges
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung „Reisepass – Ausstellung
wegen Verlust beantragen“.
Kosten
EUR 13,00
Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen
Rechtsgrundlage
§ 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
§ 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
§ 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
§ 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)