Hundesteuer – Hund anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von
Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden seit dem Sie einen Hund halten oder seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

Hundeanmeldung

Sie halten sich einen Hund.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalter oder der Hundehalterin.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das unten stehende Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“.

Erforderliche Unterlagen

Eventuell Rassennachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Ansprechpartner