Hundesteuer – Hund abmelden
Leistungsbeschreibung
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren
Internetseite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde