Hundesteuer – Hund abmelden

Leistungsbeschreibung

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes.

 

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren
Internetseite zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Ansprechpartner