Hilfe für junge Volljährige beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Hilfe für junge Volljährige soll jungen Erwachsenen helfen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu führen.

Als Hilfe für junge Volljährige sind alle Hilfen zur Erziehung möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind.

Beispiele:

  • Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistandschaft (Betreuungshilfe)
  • eine zeitlich begrenzte außerfamiliäre Unterbringung (z.B. Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform)
  • sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt.
  • Wenn Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben, dann soll die Hilfe für junge Volljährige verhindern, dass mit Ihrer Volljährigkeit die Hilfe plötzlich abbricht.
  • Wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen haben, können Sie die Hilfe erhalten, wennIhre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint beziehungsweise
  • ein erzieherischer Bedarf besteht (z.B. seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Familienprobleme).
  • Ab dem 21. Geburtstag können Sie die Hilfe für junge Volljährige in begründeten Einzelfällen als sogenannte Fortsetzungshilfe weiter erhalten, längstens bis zum 27. Geburtstag.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt.

Jugendamt ist,

wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

 

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob einen Anspruch haben und hilft Ihnen bei der Beantragung.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Je nachdem wie die Hilfemaßnahme ausgestaltet ist, können Sie an den Kosten beteiligt werden.

Rechtsgrundlage

§ 41 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Hilfe für junge Volljährige)

Ansprechpartner