Bebauungsplan – Einsicht nehmen

Leistungsbeschreibung

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.
Sie finden beispielsweise Festsetzungen:

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Dachform.
  • Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der
Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet.

Verfahrensablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück
mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über
die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Bebauungsplan)

Ansprechpartner