Bauvorbescheid – Bauvoranfrage beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten?
Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.

Diese Möglichkeit haben Sie:

  • vor Erwerb eines Grundstücks,
  • bei genehmigungspflichtigen oder
  • bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde.

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare.
Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen.
Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Frist/Dauer
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung
des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Rechtsgrundlage

§ 57 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid)
§ 50 Abs. 5 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben)
§ 15 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen für den Bauvorbescheid)

Ansprechpartner