Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen
oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält:

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der
    andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder. Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie
für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger
Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Voraussetzungen

  • Sie sind 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Zuständige Stelle

das Standesamt des Sterbeortes.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde: formlos persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen oder telefonisch beziehungsweise schriftlich bestellen, beispielsweise
per Fax oder Mail.
In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob es Ihnen die Urkunde zuschickt oder ob Sie sie abholen.
Manche zuständige Stellen bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an. Auch die Art der Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt.
Sie sollten sie bei Bedarf erfragen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages

Darüber hinaus können erforderlich sein: Nachweis des rechtlichen Interesses
Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Kosten

Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für:

  • die Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung und
  • das Versorgungs- und Sozialamt.

Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk „Gilt nur für die Bestattung“ versehene Sterbeurkunde ausstellen.

Weitere oder mehrsprachige Urkunde: EUR 12,00

Rechtsgrundlage

§ 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
§ 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

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