Grünabfall entsorgen
Leistungsbeschreibung
Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig,
Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.
Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises bei einer separaten
Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder zu bestimmten Sammelstellen bringen.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde.
Abfallbehörde ist,
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an der Sammelstelle entsorgen dürfen.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Grünabfälle oder die Sammelstellen vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung