Grünabfall entsorgen

Leistungsbeschreibung

Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig,
Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises bei einer separaten
Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder zu bestimmten Sammelstellen bringen.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde.

Abfallbehörde ist,

wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

 

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an der Sammelstelle entsorgen dürfen.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Grünabfälle oder die Sammelstellen vor Ort.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung